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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KarriereKlang (JB Consulting GmbH)

 

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. KarriereKlang vermittelt qualifizierte Fachkräfte (im Folgenden „Kandidaten“) an Unternehmen.

  2. KarriereKlang ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, geeignete Kandidaten zu vermitteln.

  3. Auf Basis eines vereinbarten Anforderungsprofils führt KarriereKlang eine Vorauswahl der Kandidaten durch. Dies umfasst die Prüfung der Bewerbungsunterlagen, ein erstes Interview und, soweit möglich, die Einholung von Referenzen.

  4. KarriereKlang stellt dem Auftraggeber Exposés, Lebensläufe und/oder ähnliche Informationen über geeignete Kandidaten zur Verfügung.
     

§ 2 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass KarriereKlang alle notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig erhält. Dazu gehört insbesondere die detaillierte Mitteilung über zu besetzende Positionen und erwartete Qualifikationen.

  2. Die von KarriereKlang überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten sind vertraulich und ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt.

  3. Eine Weitergabe der Unterlagen und Informationen an Dritte ist dem Auftraggeber nicht gestattet.

  4. Der Auftraggeber gibt innerhalb von fünf Werktagen Rückmeldung, ob der empfohlene Kandidat weiter berücksichtigt oder abgelehnt wird.

  5. Der Auftraggeber informiert KarriereKlang spätestens 10 Kalendertage nach Vertragsschluss schriftlich über den Abschluss eines Vertrages mit einem Kandidaten und übermittelt alle für die Provisionsabrechnung notwendigen Informationen, sofern der Kandidat dem zugestimmt hat.

  6. Die endgültige Prüfung der Eignung des Kandidaten, einschließlich Referenzen und Qualifikationen, obliegt dem Auftraggeber.

  7. Der Auftraggeber informiert KarriereKlang unverzüglich über alle relevanten Umstände, die Auswirkungen auf die Personalvermittlung oder den vermittelten Vertrag haben könnten.

  8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zu zwei Jahre nach Beendigung dieser Vertragsbeziehung keine Mitarbeiter oder Handelsvertreter von KarriereKlang abzuwerben.

§ 3 Honoraranspruch

  1. KarriereKlang hat einen Honoraranspruch, wenn der Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Vorstellung einen Vertrag mit dem Kandidaten schließt, unabhängig von der Art der Beschäftigung.

  2. Der Honoraranspruch entsteht auch, wenn der Kandidat innerhalb von 18 Monaten im Konzern des Auftraggebers eingestellt wird.

  3. Beschäftigt ein Dritter den Kandidaten, der im Unternehmen des Auftraggebers tätig wird, entsteht ebenfalls ein Honoraranspruch.

  4. KarriereKlang vermutet die Ursächlichkeit ihrer Tätigkeit für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses.

  5. KarriereKlang hat auch dann einen Honoraranspruch, wenn der Kandidat zunächst abgelehnt wurde, aber innerhalb von 24 Monaten eingestellt wird.

  6. Das Erfolgshonorar beträgt 20 % des Jahresgehalts des eingestellten Kandidaten, mindestens jedoch 7.500 €. Es umfasst das Bruttogrundgehalt und eventuelle Sonderzahlungen.

  7. Das Erfolgshonorar wird fällig mit der Übermittlung des Arbeitsvertrages oder spätestens sieben Tage nach Vertragsunterzeichnung.

  8. Im Falle einer Kündigung des Kandidaten innerhalb von 4 Monaten nach Einstellung wird eine kostenlose Nachbesetzung angeboten.

§ 4 Haftung

  1. KarriereKlang übernimmt keine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung und keine Gewährleistung für die Arbeitsleistung der Kandidaten.

  2. KarriereKlang haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  3. Die Haftung für Vermögensschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

  4. Vom Haftungsausschluss ausgenommen ist die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

§ 5 Datenschutz, Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekanntwerdenden Informationen.

  2. KarriereKlang schützt personenbezogene Daten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

  3. Der Auftraggeber stimmt zu, dass KarriereKlang seine Kontaktdaten auch nach Vertragsende zur Kontaktpflege nutzen darf. Der Auftraggeber hat das Recht, der weiteren Nutzung der Kontaktdaten zur Kontaktpflege jederzeit durch Erklärung in Text- oder Schriftform zu widersprechen.

  4. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO wird zwischen den Parteien geschlossen und ist unter einer angegebenen Webadresse abrufbar.

§ 6 Kündigung, Schlussbestimmungen

  1.  Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, unter Berücksichtigung der definierten Laufzeiten.

  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

  4. Sollte eine Regelung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommende.

  5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Firmensitz von KarriereKlang, sofern es sich bei allen Vertragsparteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
     

Stand: 18.06.2024

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